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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der adwenia Consult GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (im Folgenden adwenia), insbesondere für Beratung, Begleitung, Mentoring und Schulung. Sie gelten gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (im Folgenden Klient:in). Abweichende Bedingungen der Klient:in gelten nur, wenn adwenia ihnen schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen des Mandats

Vor jedem Mandat steht ein unverbindliches Kurzgespräch. Beide Seiten entscheiden frei, ob sie zusammenarbeiten. Das Mandat kommt zustande, wenn beide Seiten es schriftlich bestätigen. Eine Bestätigung per E-Mail genügt.

3. Leistungen

adwenia erarbeitet mit der Klient:in strukturierte Entscheidungsgrundlagen im österreichischen Kontext: zu Ausrichtung und Eigentümerstrategie, Struktur und Plan, Umsetzung und Enablement sowie Vermögensaufbau und Werterhalt. Dazu gehören Termine, Ausarbeitungen und die Schulungsreihe Family Office. Der Umfang im Einzelnen ergibt sich aus der Bestätigung des Mandats und den laufenden Absprachen.

adwenia schuldet eine sorgfältige Beratung nach bestem Wissen, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg.

4. Abgrenzung

adwenia erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten und keine Anlage- oder Wertpapierberatung oder -vermittlung. Wo solche Leistungen nötig sind, zieht die Klient:in befugte Fachleute bei, etwa Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft oder Notariat. adwenia kann dabei unterstützen, diese Gespräche vorzubereiten.

Vorlagen, Rechenbeispiele und Werkzeuge aus den Unterlagen sind schematische Darstellungen und Entwürfe zur Abstimmung mit diesen Fachleuten. Angaben zu Steuersätzen, Grenzen und Werten entsprechen dem Stand, der in der jeweiligen Unterlage genannt ist.

5. Entscheidungen

Jede Entscheidung trifft die Klient:in selbst. adwenia bereitet Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen und Auswirkungen auf, die Entscheidung und ihre Umsetzung liegen bei der Klient:in.

Stellt adwenia Kontakt zu Partnern oder Anbietern her, kann adwenia von diesen eine Tippgeberprovision oder Empfehlungsprämie erhalten. Das gilt etwa:

  • für die Eröffnung eines Online Bankkontos
  • für den Kauf von Edelmetallen oder Edelsteinen

adwenia empfiehlt dabei keine Anlage, ob und in welchem Umfang ein Geschäft zustande kommt, entscheidet die Klient:in selbst. Die Höhe nennt adwenia auf Nachfrage.

6. Mitwirkung der Klient:in

Die Klient:in stellt Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und informiert adwenia über Änderungen, die für das Mandat wesentlich sind. adwenia darf auf die Richtigkeit dieser Angaben vertrauen.

7. Honorar

Abgerechnet wird nach Zeit. Der Stundensatz beträgt 217 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Stand 2026). Als Zeit zählen Vorbereitung, Termin und Nachbereitung, erfasst in Einheiten von 15 Minuten. Arbeiten außerhalb der vereinbarten Termine werden vorab besprochen.

Der Stundensatz ist nach dem Verbraucherpreisindex 2025 der Statistik Austria (VPI 2025, Basis 2025 = 100) wertgesichert. Ausgangswert ist der Jahresdurchschnitt 2025, er entspricht dem Stundensatz von 217 Euro. Ab 1. Jänner jedes Jahres beträgt der Stundensatz 217 Euro im Verhältnis des Jahresdurchschnitts des Vorjahres zum Ausgangswert, gerundet auf volle Euro. Die Anpassung gilt in beide Richtungen. Wird der VPI 2025 nicht mehr verlautbart, tritt der Index an seine Stelle, der ihm nachfolgt, verkettet nach den Angaben der Statistik Austria.

Der erwartete Umfang einer Begleitung von rund 80 bis 120 Stunden in ein bis zwei Jahren ist ein Erfahrungswert, keine Zusage. Termine finden in Klagenfurt am Wörthersee oder per Videokonferenz statt. Reisezeit und Reisekosten für Termine an anderen Orten werden vorab vereinbart.

8. Rechnung und Zahlung

adwenia stellt Honorarnoten quartalsweise im Nachhinein, mit einer Aufstellung der Zeiten. Sie sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte, dazu die angemessenen Kosten der Einbringung.

Auf Wunsch kann die Klient:in ein Stundenkontingent im Voraus bezahlen. Die Stunden eines Kontingents sind nicht auf andere Personen übertragbar. Nicht verbrauchte Stunden verfallen zwölf Monate nach Bezahlung des Kontingents. Eine Rückerstattung nicht verbrauchter Stunden ist ausgeschlossen.

9. Termine und Absagen

Termine werden gemeinsam vereinbart. Eine Absage bis zwei Werktage vor dem Termin ist kostenfrei. Bei späterer Absage durch die Klient:in wird die bereits geleistete Vorbereitung verrechnet.

10. Dauer und Beendigung

Das Mandat hat keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können es jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich beenden, eine E-Mail genügt. Verrechnet werden die bis dahin angefallenen Zeiten.

11. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle Informationen aus dem Mandat vertraulich und verwenden sie nur für das Mandat, auch über sein Ende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist.

12. Unterlagen und Nutzungsrechte

Die Schulungsunterlagen, Vorlagen, Werkzeuge und Methoden von adwenia sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum von adwenia. Die Klient:in erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, sie für eigene Zwecke im eigenen Unternehmen und in der eigenen Familie zu nutzen, auch nach dem Ende des Mandats. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung von adwenia erlaubt, ausgenommen an die beigezogenen Fachleute nach Punkt 4.

Ausarbeitungen, die adwenia eigens für die Klient:in erstellt, etwa Pläne, Übersichten und Auswertungen, darf die Klient:in uneingeschränkt nutzen.

13. Haftung

adwenia haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

adwenia haftet nicht für Entscheidungen der Klient:in nach Punkt 5 und nicht für Leistungen der beigezogenen Fachleute nach Punkt 4. Ansprüche gegen adwenia sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

14. Datenschutz und digitale Werkzeuge

adwenia verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung. Für Organisation und Ausarbeitung setzt adwenia digitale Werkzeuge ein, auch KI-Assistenten. Vertrauliche Daten der Klient:in werden dabei nur in Diensten verarbeitet, mit denen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht. Soweit adwenia für die Klient:in personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird dafür eine eigene Vereinbarung geschlossen.

15. Referenzen

adwenia nennt Namen oder Logo der Klient:in als Referenz nur mit ihrer vorherigen Zustimmung.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Seite, etwa Krankheit, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle Dritter, verschieben die betroffenen Termine und Fristen um die Dauer des Hindernisses.

17. Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Klagenfurt am Wörthersee.

18. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, eine E-Mail genügt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame, die ihrem Zweck am nächsten kommt.