Gültig für Beratungs-, Workshop- und Enablement-Leistungen der adwenia Consult GmbH.
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der adwenia Consult GmbH gegenüber Unternehmer:innen i.S.d. UGB. Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Art und Umfang der Leistungen (z. B. Beratung, Workshops, Analysen, Sprints, Mentoring) ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und/oder Auftrag. Teilleistungen sind zulässig, soweit sachlich gerechtfertigt und zumutbar.
Erfolg im Rechtssinn wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für erforderliche Mitarbeit seiner Mitarbeitenden/Beauftragten. Verzögerungen aus dem Einflussbereich des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach vereinbarten Sätzen vergütet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Mahn- und Betreibungskosten sind zu ersetzen.
Termine sind grundsätzlich Zieltermine. Workshop-/Sprint-Termine, die vom Auftraggeber weniger als [5 Werktage] vor Beginn abgesagt/verschoben werden, werden mit [50 %], weniger als [2 Werktage] mit [100 %] des vereinbarten Tages-/Pauschalhonorars berechnet (zzgl. bereits angefallener Spesen).
Änderungswünsche werden in einem kurzen Freigabeprozess bewertet (Impact auf Inhalt, Aufwand, Termine). Mehr- oder Minderaufwände werden schriftlich bestätigt und entsprechend abgerechnet.
Ergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von [7 Tagen] nach Bereitstellung nicht unter konkreter Mängelbezeichnung rügt oder wenn sie produktiv genutzt werden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen.
Bei berechtigten, fristgerechten Mängelrügen leisten wir nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, stehen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe von Ziffer 9 beschränkt.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
An Arbeitsergebnissen räumen wir dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck ein. Vorgenommene Vorlagen, Frameworks, Methoden und Tools bleiben unser geistiges Eigentum; deren Nutzung ist auf die Vertragsdauer/-zweck beschränkt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Auftragsverarbeitung erfolgt auf Basis gesonderter Vereinbarungen (Art. 28 DSGVO), sofern erforderlich.
Wir dürfen geeignete Subunternehmer einsetzen und bleiben für deren Leistung verantwortlich. Bei Auftragsverarbeitung gelten die gesetzlichen Anforderungen.
Wir dürfen Name/Logo des Auftraggebers als Referenz nennen (Website/Präsentationen), sofern dem nicht berechtigte Interessen entgegenstehen. Auf Wunsch kann eine abweichende Regelung schriftlich getroffen werden.
Die Parteien verpflichten sich, während der Zusammenarbeit und [12 Monate] danach keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben.
Verträge gelten für die vereinbarte Laufzeit. Ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Ausfälle Dritter, behördliche Maßnahmen, Pandemien) befreien für deren Dauer von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich angemessen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Klagenfurt am Wörthersee.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Stand: 11.11.2025